Bauwesenversicherung
Deckungsumfang
- Unfallmässige Beschädigung der Bauleistungen
- Aufräumungs- und Entsorgungskosten
- Kosten für die Schadensuche
- Abbruch und Wiederaufbaukosten
- Feuer und Elementarschäden an Hochbauten sofern nicht über die Gebäudeversicherungsanstalt versichert
- Diebstahl von Materialien, die mit dem Bauwerk fest verbunden sind (Fenster, Türen, Haushaltsgeräte)
Bauherrenhaftpflicht
Deckungsumfang
- Ansprüche von Personen- und Sachschäden infolge Bautätigkeiten
- Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen und überhöhten Forderungen
Tipp: Eine Bauversicherung gibt dem Bauherr die Sicherheit, dass der Bau auch bei einem nicht vorhergesehenen Bauzwischenfall weitergeht, da die Versicherung sich mit dem Schaden befasst.