Haftpflichtversicherung


Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung

Obwohl die Haftpflichtversicherung nicht obligatorisch ist, sollte man eine Privathaftpflicht abschliessen. In der Schweiz haften sie gemäss Gesetz in unbegrenzter Höhe für Sach- und Personenschäden, die sie Dritten zufügen. Entsprechend hoch können Schadenersatzforderungen ausfallen.

Die Versicherung schützt sie als:

  • Tierhalter
  • Gebäudeeigentümer (EFH)
  • Familienoberhaupt
  • Fahrradhaftpflicht

Keine Deckung besteht für folgende Schäden:

  • Schäden die während der beruflichen Tätigkeit verursacht werden
  • die sie Dritten vorsätzlich zufügen
  • Schäden, welche an Personen im gleichen Haushalt zugefügt werden
  • allmähliche Einwirkungen (Mieterschäden z.B. durch starkes Rauchen)

Betriebshaftpflicht-Versicherung

Nicht alle Betriebshaftpflichtversicherungen sind obligatorisch, für jede Unternehmerin, für jeden Unternehmer jedoch ein Muss. Sie haben den gleichen Zweck wie die private Haftpflichtversicherung. Berufshaftpflichtversicherungen decken Haftansprüche aus der Berufsausübung. Sie sind nicht obligatorisch, für spezielle Risiken gewisser Berufsgruppen jedoch zu empfehlen.

In der Betriebshaftpflicht- und in der Berufshaftpflichtversicherung werden drei Risiken unterschieden:

Das Anlagerisiko

Hier geht es nicht um Finanzanlagen, sondern vielmehr um Betriebsanlagen. Der alleinige Besitz einer solchen Anlage kann schon diverse Schäden Dritter verursachen wie Gewässer- und Luftverschmutzung durch lecke Tankanlagen oder Rohrleitungen etc.

Das Betriebsrisiko

Der Betrieb einer Anlage dient in erster Linie dazu, Gewinn zu erwirtschaften. Solange der Betrieb läuft, steht dem in der Regel auch nichts im Wege. Ein solcher Betrieb kann aber durch verschiedene Faktoren natürlicher oder technischer Natur negativ beeinflusst werden. Die resultierenden Ausfälle werden über die Sachversicherung (Betriebsunterbruchversicherung) gedeckt. Anders verhält es sich, wenn Personen durch den Betrieb der Anlage verletzt oder getötet werden, dann kommen die Betriebshaftpflicht- und die Berufshaftpflichtversicherung zum Zuge.

Das Produkterisiko

Das Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht hat der Betriebshaftpflicht- und der Berufshaftpflichtversicherung eine neue Bedeutung gegeben. Vor der Einführung dieses Gesetzes galt in der Schweiz, dass die Beweislast beim Geschädigten liegt. Es gab wenige Fälle, in denen vor Gericht eine Entschädigung für Personen gesprochen wurde, die durch ein fehlerhaftes Produkt zu Schaden gekommen waren. Seit 1994 liegt die Beweislast beim Produzenten: Er muss beweisen, dass sein Produkt die Schädigung nicht verursachte (europäische Norm).

Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht

Die herstellende Person haftet für den Schaden, wenn ein fehlerhaftes Produkt dazu führt, dass:

  • eine Person getötet oder verletzt wird;
  • eine Sache beschädigt oder zerstört wird, die nach ihrer Art gewöhnlich zum privaten Gebrauch oder Verbrauch bestimmt oder vom Geschädigten hauptsächlich privat verwendet worden ist.

Die herstellende Person haftet nicht für den Schaden am fehlerhaften Produkt.

In Europa wird es kaum zu den Summen kommen, wie sie in den USA gefordert werden, denn die europäische Rechtsprechung erkennt dem Begriff der Genugtuung keine so grosse Bedeutung zu. Die Tendenz zu mehr Schadenersatzforderungen in Fällen von Produkteschäden ist aber auch in Europa klar erkennbar.

Ohne Produktehaftpflichtversicherung, wie sie in den meisten Schweizer Betriebshaftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherungslösungen enthalten ist, kann ein Unternehmer schlecht budgetieren. Vor allem Ärzte und Ärztinnen, Zahnärzte, Architektinnen, Ingenieure und Anwältinnen sind speziellen Berufsrisiken ausgesetzt, denn ihre Produkte sind in der Regel die Arbeit am Menschen. Ein Anstieg der Fälle von Klagen gegen Ärzte und Zahnärzte wegen Kunstfehlern ist hier feststellbar. Bei den Architektinnen und Ingenieuren kann eine Fehlkonstruktion deren Existenz gefährden. Bei den Anwälten und Anwältinnen kann das Verpassen einer Frist zu enormen finanziellen Konsequenzen führen. Berufshaftpflichtversicherungen werden daher besonders von diesen Berufsgruppen abgeschlossen.

Weitere Informationen