Rechtsschutzversicherung


Rechtsschutzversicherung

Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen bzw. sein Recht geltend zu machen.

Es wird zwischen folgenden Rechtsschutz-Versicherungen unterschieden:

  • Verkehrsrechtsschutz (Privatpersonen)
  • Privatrechtsschutz (Privatpersonen)
  • Betriebsrechtsschutz (mit/ohne Vertragsrecht)
  • Motorfahrzeugrechtsschutz (Firmen)

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