Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen bzw. sein Recht geltend zu machen.
Es wird zwischen folgenden Rechtsschutz-Versicherungen unterschieden:
- Verkehrsrechtsschutz (Privatpersonen)
- Privatrechtsschutz (Privatpersonen)
- Betriebsrechtsschutz (mit/ohne Vertragsrecht)
- Motorfahrzeugrechtsschutz (Firmen)
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